Staatsangehörigkeitsausweis beantragen berlin
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Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes.
Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie. Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die Auslandsvertretung bei Ihnen meldet.
Das Bundesverwaltungsamt wird ihre und die hochgeladenen Dateien im Bundesportal abholen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können ein Feststellungsverfahren nicht selbst durchführen, unterstützen Sie aber gern, sollte ein solcher Antrag bei Ihnen erforderlich sein. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.
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Geburt oder Eheschließung) und politische bzw.Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen. Hierbei gilt: In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und ein solcher ausdrücklich von einer Behörde verlangt wird (dies ist für Reisen, Immobilienerwerbe oder andere Rechtsgeschäfte in den USA nicht der Fall).
Sammeleinbürgerungen während des 2. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!
Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit.
rechtliche Entwicklungen (z.B. Zur Klärung, ob in Ihrem Fall ein Feststellungsverfahren erforderlich ist, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus und schicken Sie ihn an die für Ihren Wohnsitz zuständige Auslandsvertretung:
Fragebogen zur Staatsangehörigkeit PDF / 54 KB
Konsulatsfinder // Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit // Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Sollte Ihre Auslandsvertretung Ihnen die Durchführung eines Feststellungsverfahrens empfohlen haben, machen Sie sich bitte mit dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamts zu Unterlagen und Ausfüllhinweisen vertraut und übersenden Ihren Antrag wie folgt:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formular F) im Original (+ 1 Kopie)
- Ausgefüllte Anlage (Formular V) zu jeder Vorfahrengeneration bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren im Original und als Kopie
- Antragsformulare bitte auf Deutsch ausfüllen
- Unterlagen: je einen Satz als beglaubigte und einfache Kopien
Übersetzungen: Stellenausschreibungen, Scheidungsurteile und Sorgerechtsvereinbarungen sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Das Bundesverwaltungsamt behält sich vor, falls nötig, auch weitere Dokumente in übersetzter Form anzufordern.
- Unterlagen nicht aus Deutschland oder den USA: bitte fragen Sie Ihre Auslandsvertretung, ob eine Apostille/Legalisation erforderlich ist.
Weiterführende Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Verfahrensfragen (Bearbeitungszeiten, Formvorschriften, Termine u.a.)