Fluglärm kleinmachnow
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„Wir konnten ja gar kein Rechtsschutz in Anspruch nehmen“, erklärt Schubert. „Wir sind durch diese Täuschung davon abgehalten worden zu klagen“, so Schubert.
Neben dem Kampf gegen die Flugrouten und der Klage beim EGMR setzt sich die Bürgerinitiative nun auch gegen Fluglärm und damit für die Durchsetzung des Nachtflugverbots ein – das zeigt sich nun auch in der Umbenennung des Vereinsnamens.
Vor dem 28.02.2018 nannte sich Ihre Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“.
Es gibt keine vernünftigen wirtschaftlichen Gründe für Nachtflug, die über die Partikularinteressen der Airlines hinausgehen. Dadurch wollte sie den von dem Gericht als rechtmäßig bestätigten Planfeststellungsbeschluss kippen.
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Deswegen ist es dumm aus Sicht der öffentlichen Interessen so viel Wert auf den Nachtflug zu legen.Das Nachtflugverbot könne, so Schubert, als eine Art Entschädigung angesehen werden, um das bestehende Unrecht wiedergutzumachen.